AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 PreiseÂ
1. Unsere Preise verstehen sich einschlieĂźlich Verpackung freibleibend und frei Haus Empfänger. MaĂźgeblich ist die zur Zeit der Lieferung gĂĽltige Preisliste. Die Umsatzsteuer ist in den angegebenen Preisen der jeweils gĂĽltigen Preisliste nicht enthalten und wird gesondert in Rechnung gestellt (auch die in den Preisen enthaltene Kaffeesteuer unterliegt nach dem UStG der Umsatzsteuer).Â
2. Bei den von unseren Reisenden und Vertretern vermittelten Geschäften behalten wir uns die endgĂĽltige Zustimmung vor. Â
§ 2 MindestliefermengeÂ
1. Die Mindestliefermenge bei Frei-Haus-Belieferungen pro Lieferung und Anlieferstelle ergibt sich aus der jeweils gĂĽltigen Preisliste. Â
2. Bei Aufträgen unter der Mindestliefermenge wird eine Frachtkostenpauschale gemäß der jeweils gĂĽltigen Preisliste berechnet.Â
§ 3 Lieferung, VersandÂ
Lieferung und Versand erfolgen auf Gefahr des Käufers.Â
§ 4 FehlmengenÂ
Beim Empfang der Sendung mĂĽssen die einzelnen Positionen unverzĂĽglich nachgezählt und nachgewogen werden. Beanstandungen und Transportverluste sind vom Empfänger unter BeifĂĽgung der Frachtpapiere, auf denen der FrachtfĂĽhrer die Fehlmenge quittiert hat, sofort an uns zu melden. Gleichzeitig ist uns die gewĂĽnschte Regulierungsform – Nachlieferung, Gutschrift, Abzug bei Zahlung – mitzuteilen. Kommt der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nach, so gilt die Sendung als vollständig und unbeschädigt abgenommen.Â
§ 5 MängelÂ
Die gelieferte Ware ist nach der Ablieferung zu untersuchen. Mängel sind schriftlich binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware anzuzeigen. Zeigt sich später ein Mangel, der bei dieser Untersuchung nicht aufgedeckt werden konnte, ist dieser binnen 8 Tagen nach Kenntnisnahme anzuzeigen. Sechs Monate nach der Lieferung ist jede RĂĽge ausgeschlossen. FĂĽr mangelhafte Ware leisten wir kostenlos Ersatz. Ein Schadensersatzanspruch des Bestellers ĂĽber den Warenwert hinaus oder fĂĽr Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern nicht grobes Verschulden oder Vorsatz vorliegt, nicht eine ausdrĂĽcklich zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde.Â
§ 6 Zahlung Â
1. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und zahlbar ohne Abzug.Â
2. Eine Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist unzulässig. Â
3. Wir sind nicht vorleistungspflichtig. Â
4. Unsere Rechnung ist zugleich Auftragsbestätigung.Â
§ 7 Verzug des Käufers Â
1. Bei Ăśberschreitung der eingeräumten Zahlungsziele sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten ĂĽber dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 2 BGB i. V. mit § 288 Abs. 2 BGB pauschal ohne Nachweis zu berechnen. Â
2. Zahlungsziel ist Rechnungsdatum zuzĂĽglich der in der Zahlungsbedingung genannten Frist.Â
3. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder tritt eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers ein, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Â
4. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder ĂĽberschreitet er das ihm von uns eingeräumte Kreditlimit, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern, bis die ausstehenden Zahlungen geleistet worden sind.Â
§ 8 Eigentumsvorbehalt Â
1. Die von uns bezogenen Waren bleiben bis zur vollständigen Befriedigung aller, auch der zukĂĽnftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Der Käufer wird ermächtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräuĂźern. Kommt der Käufer seinen Vertragspflichten gegenĂĽber dem Verkäufer nicht nach, kann diese Ermächtigung widerrufen werden. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf gehen mit ihrer Entstehung in Höhe des zu unseren Gunsten bestehenden Saldos aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer auf uns ĂĽber. Die Abtretung dient der Sicherung unserer Forderung aus allen gegenwärtigen und zukĂĽnftigen Lieferungen. Die Abtretung erfolgt in stiller Form. Wir sind berechtigt, sie offen zu legen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenĂĽber nicht nachkommt; in diesem Fall ist es dem Käufer untersagt, Forderungen einzuziehen.Â
2. Ăśbersteigt der Wert dieser Sicherheiten die Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung um mehr als 20 Prozent, kann der Käufer die Freigabe eines entsprechenden Teiles der Sicherheiten verlangen.Â
3. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu ĂĽbereignen. Er hat uns etwaige Zugriffe Dritter auf die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren oder auf die uns abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen.Â
Wird die Ware vom Käufer verarbeitet, erwirbt der Verkäufer das Eigentum an der neu hergestellten Sache wie ein Hersteller gemäß § 950 BGB. Â
Wir sind zur sofortigen Herausnahme der Warenbestände berechtigt, falls der Käufer die Zahlungen einstellt oder das Vergleichs- oder Konkursverfahren ĂĽber sein Vermögen eröffnet wird.Â
4. Besteht mit dem Käufer keine laufende Geschäftsverbindung, so sind wir mit dem Käufer darĂĽber einig, dass bei einer Bestellung das Eigentum an frĂĽher einmal von uns gelieferter Ware, die der Käufer durch Zahlung erworben hat, auf uns zur Sicherung unseres Zahlungsanspruchs aus der neuen Bestellung ĂĽbergeht.Â
§ 9 Leistungszeit, höhere Gewalt, RĂĽcktritt Â
1. Zusicherung von Lieferterminen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.Â
2. Der Verkäufer haftet ebenfalls nicht fĂĽr Verzögerungen, die durch ArbeitskampfmaĂźnahmen in seinem Unternehmen oder durch Arbeitskämpfe im In- und Ausland verursacht werden.Â
3. In anderen Fällen höherer Gewalt ist der Verkäufer zum RĂĽcktritt vom Vertrag berechtigt. Können wir aus GrĂĽnden, die wir zu vertreten haben, nicht liefern, so ist der Käufer berechtigt, von dem Vertrag zurĂĽckzutreten, nachdem er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Alle anderen AnsprĂĽche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht fĂĽr SchadensersatzansprĂĽche im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz durch den Verwender. Â
4. Bei einfacher Fahrlässigkeit und Vertreten mĂĽssen wird lediglich in Höhe des Warenwertes und nicht fĂĽr Folgeschäden gehaftet.Â
§ 10 Haftung Â
1. Soweit die getroffenen Vereinbarungen keine abweichenden Regelungen enthalten, sind alle SchadensersatzansprĂĽche des Käufers (z.B. aus NichterfĂĽllung, Unmöglichkeit, sonstigem Ausschluss der Leistungspflicht, Verzug, Sachmängeln, Rechtsmängeln, Verletzung von vertraglichen Pflichten, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, Ausgleich unter Gesamtschuldnern, unerlaubter Handlung und Delikt etc.) gegen uns sowie gegen unsere gesetzlichen Vertreter und ErfĂĽllungsgehilfen ausgeschlossen. Die HaftungsausschlĂĽsse gelten jedoch nicht fĂĽr Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder ErfĂĽllungsgehilfen vorsätzlich oder fahr-lässig verursacht werden, fĂĽr sonstige Schäden, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, oder ErfĂĽllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, sowie fĂĽr Schäden wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind die Verpflichtung zur Lieferung einer mangelfreien Sache sowie Obhut- und Schutzpflichten, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Â
2. Unsere Haftung ist, auĂźer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt. Â
3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeit-nehmer, Mitarbeiter, Vertreter und ErfĂĽllungsgehilfen. Die Begrenzungen nach diesem § 11 gelten auch, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt. Â
4. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberĂĽhrt.Â
§ 11 DatenschutzÂ
Zum Zweck der Entscheidung ĂĽber die BegrĂĽndung, DurchfĂĽhrung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir bzw. hiermit beauftragte Dienstleister Daten des Käufers in Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.Â
§ 12 Anwendbares Recht, ErfĂĽllungsort und GerichtsstandÂ
1. Es ist deutsches Recht anzuwenden.Â
2. ErfĂĽllungsort fĂĽr Warenbestellungen ist dasjenige Werk/Lager, an dem wir die bestell-te Ware an den Beförderer ĂĽbergeben, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.Â
3. AusschlieĂźlicher Gerichtsstand ist Verden.Â
§ 13 Ausschluss von KäuferbedingungenÂ
1. Andere Vereinbarungen als diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, haben nur dann GĂĽltigkeit, wenn sie von uns ausdrĂĽcklich schriftlich bestätigt werden. Unser Schweigen heiĂźt Ablehnung.Â
2. Stillschweigen des Käufers auf die auf unseren Auftrags- und Rechnungsformularen aufgedruckten Geschäftsbedingungen gelten als Anerkennung unserer Bedingungen. Â
§ 14 SchlussbestimmungenÂ
Sollten einzelne dieser Bedingungen aus RechtsgrĂĽnden ganz oder teilweise unwirksam sein, gelten die ĂĽbrigen Bedingungen weiter.Â